Infos für Deutsche: Studieren und Forschen in Japan

Studieren Sie als Deutschsprachige(r) in Japan oder arbeiten/forschen Sie an einer japanischen Universität?
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Gern informieren wir Sie über unsere Veranstaltungen und Neuigkeiten aus Hochschulen in Deutschland und Japan. mehr…


Auf dieser Seite finden Sie folgende Abschnitte:


Allgemeine Informationen

1. Allgemeine Informationen über japanische Universitäten

Statistischer Überblick
2006
2007
2008
Universitäten
744
756
765
Kurzstudienhochschulen
469
434
417
Fachhochschulen
64
64
64
Höhere Fachschulen
3 441
3 435
3 401
Studierende (4-jähr. Univ.) in Mio.
2,86
2,83
2,84
männlich
1,73
1,70
1,70
weiblich
1,13
1,13
1,14
Studienanfänger
610 094
613 619
607 159
männlich
359 018
355 856
349 608
weiblich
251 076
257 763
257 551

Sämtliche japanische Universitäten wurden nach der Meiji-Restauration (1868) gegründet.

Bei den derzeit 1237 Hochschulen (Daigaku) wird zwischen Universitäten (765), Kurzzeithochschulen (Junior Colleges: 417) und Technischen Fachhochschulen (Colleges of Technology: 64) unterschieden (Stand 2008).

589 der 765 Universitäten sind privat (ca. 77%) und 176 staatlich (ca. 23%).

Die 176 staatlichen Universitäten unterteilen sich zusätzlich in nationale (86) und kommunale (90).

Die privaten Hochschulen bilden zwar 73,3 % aller Studenten aus, vergeben aber nur 36% der Master- oder Doktortitel. Die staatlichen Universitäten bilden 76 % der Doktoranden aus.

Unter den 1,237 japanischen Hochschulen gibt es 417 sog. Kurzzeithochschulen und 598 sog. Vollzeithochschulen (Graduate Schools), die sowohl den Bachelor- und den Master-Abschluss als auch einen Promotionsstudiengang anbieten.

Daneben existieren 3.401 Berufsschulen bzw. Höhere Fachschulen (Professional / Special Training Schools).

Das Studium an einer japanischen Universität gliedert sich in folgende Abschnitte:

Bachelor gakushi

4 Jahre

Master shuushi

+ 2 Jahre

Doctor-Course hakase-katei

+ 3 Jahre

Das Akademische Hochschuljahr dauert in Japan von April bis März und ist überwiegend aufgeteilt in zwei Semester: April bis September und Oktober bis März. So erfolgt die Bewerbung um einen Studienplatz in der Regel zum Sommersemester. Studienbeginn zum Wintersemester ist nur an vereinzelten Universitäten möglich. Manche Programme oder Kurse werden im Oktober gar nicht angeboten.

Die vorlesungsfreie Zeit im Sommer dauert in der Regel von Mitte Juli bis Ende August/Anfang September. Außerdem gibt es rund zwei Wochen Winterferien und 35 – 40 vorlesungsfreie Tage im Februar/März.

Die vorherrschende Unterrichtssprache ist Japanisch, vereinzelt und auch nur für bestimmte Fachrichtungen oder Programme wird englischsprachiger Unterricht angeboten.

Studiengebühren sind in Japan hoch und beinhalten:

„Bewerbungsgebühren“ ca. 10 0000 – 30 000Yen
„Immatrikulationsgebühren“ ca. 300 000Yen
„Unterrichtsgebühren“ inkl. oder exkl. Lernmaterial
„Gebühren für universitäre Einrichtungen“ z.B. Benutzung der Computerräume, Teilnahme an Exkursionen

Die Höhe der anfallenden Studiengebühren variiert insbesondere seit der Reorganisation der Universitäten sehr stark. Generell gilt: die Studiengebühren für private Hochschulen sind höher als die für staatliche.
An den meisten Universitäten in Japan bezahlen die Medizinstudenten am meisten und die Geisteswissenschaftler am wenigsten. Die Kosten reichen von 500 000 Yen pro Jahr (ohne Immatrikulationsgebühr) an einer staatlichen Universität bis zu 800 000 Yen pro Jahr an einer privaten.

Spezielle Informationen zum Studium in Japan bzw. über die einzelnen japanischen Hochschulen und eine Auflistung, an welcher Universität welche Fachrichtungen vertreten sind, finden Sie bei JASSO (Student Guide to Japan)

Aufgrund der Sprachbarriere entscheiden sich die wenigsten europäischen Studenten für ein Vollstudium an einer japanischen Universität. Die meisten kommen für die Dauer eines akademischen Jahres und verbringen den Großteil der Zeit damit, Japanisch zu lernen. Daneben gibt es auch internationale Studenten, die ihr Studium an ihrer Heimatuni bereits abgeschlossen haben und als „Researcher“ an einer japanischen Universität forschen. Dieser Status hat, wenn er gewährt wird, den Vorteil, dass die Veranstaltungen und Seminare an den Universitäten in der Regel frei gewählt werden können.

2. Bewerbung an japanischen Universitäten

Für die Suche nach einem Platz an einer japanischen Universität gibt es verschiedene Möglichkeiten. Erste Anlaufstelle sind die Akademischen Auslandsämter der eigenen Universität in Deutschland. Dort erhält man Informationen über Austauschprogramme mit den japanischen Partneruniversitäten der jeweiligen Universität.
Der Vorteil von solchen Austauschprogrammen ist, dass Formalia wie z. B. die Einhaltung der Bewerbungsfristen von der Universität geregelt werden, Studiengebühren meist entfallen und schon Kontakt zu den Dozenten an der japanischen Universität besteht.
Für Bewerber um ein DAAD-Stipendium gilt: Bewerbungsunterlagen für die Universitäten sollten möglichst immer über das DAAD-Büro Tokyo eingereicht werden, auch wenn die Stipendienauswahl noch bevorsteht. Die Aufnahme kann hiermit erleichtert werden.

Entscheidet man sich aber dazu, selbstständig einen Studienplatz in Japan zu organisieren, sollte die Planung frühzeitig in Angriff genommen werden.

Siehe Bewerbungskalender

Dabei sind die Bewerbungsvoraussetzungen und Bewerbungsfristen der japanischen Universitäten einzuhalten. Diese sind nicht einheitlich, so dass es ratsam ist, sich auf der jeweiligen Homepage der japanischen Universität unter dem Stichwort „Admissions“ über die Formalia zu informieren. Zu beachten ist, dass diese je nach Fachrichtung unterschiedlich sein können und die Informationen der englisch-sprachigen Seiten oft nicht vollständig sind. Daher ist das „International (Student) Center“ (Ryugakusei Center) der jeweiligen Uni die wichtigste Anlaufstelle für ausländische Studenten.
Es ist empfehlenswert, sich am Anfang zunächst genau über die Studienmöglichkeiten an der gewünschten Hochschule zu informieren, da man bei der Anforderung der „application form“ und der Suche nach einem Betreuer genaue Angaben über die geplante Studiendauer und –inhalte machen sollte. Nur dann kann die Universität passende, detaillierte Unterlagen zuschicken.
Wie bereits erwähnt, beginnt in Japan das Studienjahr mit dem Sommersemster, also zum April eines Jahres. Für diesen Studienbeginn sind Bewerbungen ohne Weiteres, zum Wintersemester hingegen nur vereinzelt möglich. Die Bewerbungsfristen liegen im allgemeinen mindestens ein halbes Jahr vor dem geplanten Studienbeginn (bei Kunst- und Musikhochschulen und einigen anderen Fachrichtungen sogar noch früher).
Generell gilt, dass Ausländer, die in ihrem Heimatland schon an einer Universität eingeschrieben sind, nicht die gleichen Eingangsprüfungen zu absolvieren haben wie die einheimischen Studenten. Short-term Studenten und Studenten, die einen Sprachkurs an der japanischen Universität belegen, müssen meist nur an einem Einstufungstest der Sprachkenntnisse teilnehmen.
Im Gegensatz dazu müssen Studienanfänger, d.h. alle, die noch nicht an einer Uni immatrikuliert sind, und Studenten, die einen Abschluss anstreben, wie die japanischen Bewerber eine Aufnahmeprüfung absolvieren, jedoch zu erleichterten Bedingungen.
Ferner ist zu Beginn des Bewerbungsverfahrens die Korrespondenz mit dem Betreuer sehr wichtig. Dem betreuenden Professor sollte man, unter Beifügung aussagekräftiger Zeugnisse und Scheine, möglichst präzise Angaben über sein Vorhaben und ggf. den angestrebten Abschluss machen. Somit kann sichergestellt werden, dass der geplante Forschungsinhalt auch wirklich an der betreffenden Universität realisiert werden kann. Die sich daraus ergebende Arbeitsplatzzusage sollte unbedingt der „application form“ beigefügt werden.
Allgemein verlangt die Hochschulverwaltung, außer bei „research students“, zur Anmeldung folgende Unterlagen:

Dokumente

Erhältlich bei:

1 Eine ausgefüllte „Application form“ japanischer Universität
2 Lebenslauf mit Foto – wenn möglich auf Japanisch, sonst Englisch

3 Leistungsnachweise (Scheine, u.Ä.) und Semesternachweis – alles auf Englisch! Heimatuniversität
4 Gesundheitszeugnis
(die nötigen Formulare erhält man in der Regel zusammen mit den Bewerbungsunterlagen)

5 Gutachten / Empfehlungsschreiben von einem/r ProfessorIn oder Fachbereichsleiter/in
- auf Englisch!
Heimatuniversität
6 ggf. Stipendien-Nachweis oder Nachweis / Benennung eines Bürgen

Bewirbt man sich gleichzeitig für Stipendien (z.B. DAAD, AvH, sonstige), können die Fristen der japanischen Universitäten u.U. noch vor den Bewerbungfristen der Stipendiengeber liegen. Damit es zu keinen Versäumnissen kommt, ist es empfehlenswert, bei den einzureichenden Unterlagen die japanische Universität davon zu unterrichten, dass man sich für ein Stipendium beworben hat und wann mit der Entscheidung zu rechnen ist.

Hierbei gilt es, den administrativen Weg, den die Universität vorschreibt, einzuhalten. Empfehlenswert ist es, beim Einreichen der Bewerbungsunterlagen den Kontaktnachweis zum japanischen Betreuer beizufügen. Erst aufgrund der Prüfung der eingegangenen Unterlagen und nach der Entscheidung durch ein Universitätsgremium kann der offizielle Zulassungsbescheid ausgestellt werden.

Eine Zusage des Betreuers ist also nicht gleichzeitig die Zulassung zum Studium!
Erst mit dem offiziellen Zulassungsbescheid kann dann das Visum beantragt werden! (Detaillierte Informationen zu Visa- und arbeitsrechtlichen Fragen siehe FAQ)

Die Fristen bei den Hochschulverwaltungen für die Einreichung der „Application form“ sind nicht nur von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich, sondern hängen auch vom Status (siehe 3.2) ab und können u.U. recht früh liegen (z.B. Juni bis August für Studienbeginn April d.n.J.). Die genauen Termine sollten Sie unbedingt der Homepage der betreffenden Universität entnehmen (im Allgemeinen über das International Center).

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für Stipendien oft nur schwer mit denen der japanischen Universitäten in Einklang zu bringen sind.
Wir empfehlen die Einhaltung des folgenden „Fahrplans“:

  1. Korrespondenz mit dem betreuenden Professor in Japan
  2. a. Korrespondenz mit der Hochschulverwaltung (application form)
    b. falls erforderlich/gewünscht Bewerbungsunterlagen des Stipendiengebers anfordern
  3. Formale Anmeldung bei der japanischen Hochschulverwaltung (ggf. zusätzlich Betreuungszusage bzw. Korrepondenz des japanischen Professors beifügen)
  4. Erhalt der Zulassung von der Hochschulverwaltung
  5. Visum beantragen
  6. Rückmeldung an betreuenden Professor

Siehe auch Bewerbungskalender

3. Studien- bzw. Forscherstatus:

3.1. Prinzipiell werden folgende Studienniveaus unterschieden:

  • undergraduate studies
  • graduate studies
  • postgraduate studies

3.2. Möglicher Status an einer japanischen Universität:

  • Sprachkursteilnehmer (bekka)
  • Short term studies (tokubetsu kenkyuusei)
  • Bachelor
  • Doctor-course / Master
  • Research student (kenkyuusei)

Je nach Entscheidung über Niveau oder Status sind Sie berechtigt, bestimmte Leistungen in Anspruch zu nehmen (z.B. kostenlose Sprachkursteilnahme, Erwerb von credits etc.) bzw. haben keinen Anspruch auf bestimmte Leistungen.
Über Niveau und Status entscheidet letztendlich nicht der betreuende Professor, sondern die Verwaltung der Universität unter Einbeziehung Ihrer akademischen Vorleistungen.
Sprachkursteilnehmer – „Bekka“:
Grundsätzlich gilt, dass staatliche und private Universitäten unterschiedliche Arten von Sprachkursen anbieten. So gibt es an staatlichen Universitäten nur studienbegleitenden Sprachunterricht, während an privaten Universitäten die meisten Sprachkurs-Angebote im „Bekka“ stattfinden, das innerhalb der Universität einen gesonderten Status besitzt.
Studenten dieser Abteilung sind daher keine „regulären“ Studenten. Das bedeutet, dass sie zwar ein Studentenvisum bekommen, aber keinen Studentenausweis! Mit dem „Bekka“-Ausweis ist man zwar berechtigt, die Bibliotheken zu nutzen und vereinzelt Vorlesungen zu besuchen, aber man bekommt keine Studentenermäßigung, z. B. für Bahnfahrkarten, Museen, ect!
Der Status eines „Bekka“ variiert auch von Uni zu Uni, je nachdem ob der Sprachkurs integriert ist oder in einem speziellen Sprachcenter stattfindet (z.B. Keio Universität).

4. Universitätsranking:

Ein Rankingsystem, das mit dem der USA vergleichbar wäre, gibt es in Japan nicht. Dennoch genießen bestimmte Universitäten für bestimmte Fächer einen besonders guten Ruf. Die Höhe der Studiengebühren allerdings sagt nichts über das Renommé einer Hochschule aus. Zur Spitzengruppe gehören die ehemals kaiserlichen, jetzt staatlichen Universitäten, die Tokyo Universität (Tôdai), die Kyoto Universität (Kyôdai), die Osaka Universität, die Nagoya Universität, die Universität von Kyushu und die Universität von Hokkaido, sowie einige der privaten wie z. B. die Keio Universität und die Waseda Universität. Die Tôdai und die Kyôdai sind die einzigen von drei asiatischen Universitäten, die im Newsweek Top 50 Ranking (08/06) aufgeführt sind, die Tôdai auf Platz 14, die Kyôdai auf Platz 25. Die Tôdai ist mit über 2 000 ausländischen Studenten, in absoluten Zahlen gemessen, die internationalste Universität Japans.
Ausländische Studenten sollten bei der Wahl ihrer Universität v.a. darauf achten, dass die Hochschule international ausgerichtet ist und die Studienleistungen und Abschlüsse an der Heimatuniversität anerkannt werden.
Allgemein kann man sich bei der Suche nach der passenden Hochschule an folgenden Kriterien orientieren:

  • Lehr- und Forschungsinhalte
  • Japanischer Sprachunterricht
  • Spezielle Programme für internationale Studierende
  • Zulassungsprüfung
  • Höhe der Studiengebühren
  • Unterkunft
  • Ausstattung / Forschungseinrichtungen

5. Wichtige Hinweise

  • “zu alt” bzw. im Studium bereits zu weit fortgeschritten für bestimmte Programme (z. B. bekommt man als Magister-Student keine Zulassung für bestimmte undergraduate-Programme).
  • Der Status, den die japanische Hochschule vergibt, ist verbindlich, nicht der mit dem betreuenden Professor vereinbarte und auch nicht unbedingt der des Stipendiengebers.
  • „Application form“ für „DAAD-Exchang student“: Ein DAAD-Stipendium erhalten zu haben, bedeutet nicht automatisch, dass man sich als “DAAD-Exchange student” an den japanischen Universitäten bewerben kann. Man sollte grundsätzlich zuerst „normale“ Bewerbungsunterlagen (z.B. als „undergraduate“ oder „graduate“) anfordern und an die DAAD-Außenstelle zur Weiterleitung an die betreffende Universität schicken. Der DAAD schlägt den Bewerber dann ggf. für das „Exchange student“-Programm vor.
  • Kontaktnachweis: Zwar ist für die Bewerbung um ein Stipendium des DAAD prinzipiell kein Kontaktnachweis mit einem Betreuer / Professor an der entsprechenden, japanischen Universität nötig, aber man sollte unbedingt schon vor einer potentiellen Stipendienzusage durch den DAAD, Kontakte herstellen, da zum Zeitpunkt der Stipendienzusage die Fristen für die Bewerbung an der japanischen Universität sehr knapp oder bereits verstrichen sein können.

Förderprogramme

Förderprogramme des DAAD

Stipendiendatenbank

Programme des DAAD für Deutsche nach Japan (PDF-Broschüre zum Download)

Trilaterale Programme (Deutschland, Japan, Korea)

NEU: DAAD-RIKEN Forschungspraktika für junge Naturwissenschaftler/innen an ausgewählten japanischen RIKEN-Instituten 2009/2010
Der führende Verbund japanischer Spitzenforschungsinstitute “RIKEN” bietet Forschungsaufenthalte mit Laborpraktika für DAAD-Stipendiaten an.
Mehr dazu unter: http://www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/ausschreibungen/08070.de.html

luzie01 DAAD Homepage bietet einen virtuellen Beratungsservice für deutsche Studierende an: Luzie beantwortet Fragen zum Auslandsstudium!
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Viel Spaß beim Informieren! http://www.go-out.de

Förderprogramme anderer Organisationen

Stipendiendatenbank


Bewerbungskalender

Japanische Universität DAAD MEXT
Januar 31.01.: BS für SP-Programm 6 MEXT-Rückfrage bei den japanischen Universitäten
BF für WiSe
Februar 30.02.: BS für MEXT-
Stipendien über den DAAD
* START
28.02.: BS beim DAAD
7 Ende Feb.: Entscheidung von MEXT geht über die Botschaft an Bewerber
BF für EJU für Juli
März 31.03.: 1.Termin:
BS für DAAD- Stipendien für Stud. und Grad. Programme
8 Ende März: Flugticket durch Botschaft (ca. 2 Wochen vor Stipendienbeginn)
April Beginn SoSe an japanischen Unis AG für SP-Programm ZIEL
bis 10.04: Stipendienantritt
Bewerbung für SK an den privaten Unis für den Herbst Mitte: Entscheidung für „JSPS Summer Program“ durch JSPS
Mai Entscheidung / Zulassungs-
bescheid der japanischen Uni für WiSe
AG für MEXT-Stipendien 1 Auswahl beim DAAD
Juni Beantragung des „Certificate of Eligibility“ (für Visum) durch die japanische Uni AG für DAAD-Stipendien (Programme für Stud. und Grad.) 2 Bekanntgabe der vom DAAD ausgewählten Kandidaten an die Botschaft
1. Prüfungstermin für EJU 3 Kontaktaufnahme der Botschaft mit Bewerber (Ausfüllen der jap. „Appl.form“/ Sprachtest)
Juli
BF für EJU für Nov. JSPS Summer Program” (Laufzeit: ca. 2 Monate)
August
September Beginn WiSe (private Unis) 30.09.: 2. Termin:
BS für DAAD-Stipendien für
Stud. und Grad.
4 Botschaft schickt jap. Bewerbungsunterlagen an MEXT
Oktober Beginn WiSe (staatliche Unis) calendar sheet 31.10.: BS für DAAD- Stipendien für Architektur / Kunst / Musik / Film
Bewerbung für SK an den privaten Unis für den April d. n. J.
BF für SoSe d.n.J.
November Ausschreibung für das „JSPS Summer Program“
Entscheidung der Uni
/ Zulassungsbescheid für SoSe
2. Prüfungstermin für EJU
Dezember Beantragung des „Certifcate of Eligibility“ durch die japanische Uni AG für DAAD-Stipendien für das SoSe (Programme für Stud. und Grad.) 5 MEXT-Auswahl (weltweit)
calendar sheet 31.12.:
BS für das „JSPS Summer Program“
(Entscheidungsmitteilung erfolgt generell nach 2-3 Wochen) (Reihenfolge: Start, 1,2,…, Ziel)

Legende:

AG: Auswahlgespräch
Appl.form.: Application form
BF: Bewerbungsfrist
BS: Bewerbungsschluss
EJU: The Examination for Japanese University Admission for International Students
Grad.: Graduierte
JSPS: Japan Society for the Promotion of Science
Mext: Ministerium für Erziehung und Wissenschaft (Mombukagakushou)
SK: Sprachkurs
SoSe: Sommersemester
SP-Programm: „Sprache und Praxis in Japan“-Programm des DAAD
Stud.: Studierende
WiSe: Wintersemester

Alle Angaben ohne Gewähr; Stand 2006